Pflanzenkläranlagen bestehen aus einer mechanischen Vorreinigungsstufe, einer Beschickungseinrichtung
(je nach örtlicher Topographie mit oder ohne Fremdenergie) und einer biologischen Hauptreinigungsstufe
(mit Schilf bepflanzter sandig/kiesiger Bodenkörper).

In der mechanischen Vorklärung (Dreikammergrube, Emscherbecken u.a., siehe unter Klärschlamm- behandlung) wird zunächst das Abwasser vom Klärschlamm getrennt. Die Beschickung der nachfolgenden Pflanzenkläranlage mit dem so vorgeklärten Abwasser erfolgt entweder mit einer Abwassertauchpumpe oder mechanischen Stoßbeschickungseinrichtung. Je nach Bauweise der Pflanzenkläranlage durchströmt das Abwasser daraufhin den Bodenkörper horizontal oder vertikal. Dabei dient die Oberfläche der feinen Körnung des Bodens den durch das Abwasser eingetragenen Mikroorganismen als Siedlungsfläche.

Die Pflanzen (Schilf) sorgen durch die Ausbreitung ihres Wurzel- und Rhizomsystems für die Erhaltung der hydraulischen Leitfähigkeit. Zudem sind sie in der Lage, aufgrund ihres speziellen Luftleitsystems über die Blattmasse durch den Halm in die Wurzel (und somit in den Wurzelraum) Sauerstoff zu transportieren. Das nach Durchströmen der Anlage mechanisch-biologisch gereinigte Abwasser kann problemlos zum Bewässern genutzt, in den nächsten Vorfluter abgeleitet oder in den Untergrund versickert werden. Die Ablaufwerte liegen ganzjährig deutlich unter den geforderten Grenzwerten und sind qualitativ mit denen der Kläranlagengrößenklasse IV (80.000 – 100.000 EW) vergleichbar.




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